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Wichtige Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. KuD oHG


§ 1 Geltung der Bedingungen

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma KUD oHG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Besteller verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere Lieferung Vertragsinhalt.
2. Mit Beauftragung von KUD oHG, gegebenenfalls der Unterzeichnung des Lieferscheins, der von KUD oHG oder des von ihr beauftragten Spediteurs vorgelegt wird, spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingen als angenommen. Gegenbestätigung des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- Einkaufs- oder Auftragsbedingungen wird hiermit widersprochen.

§ 2 Auftragsabwicklung
Für die Auftragsabwicklung werden Name und Anschrift des Auftraggebers, sowie für die Ausführung des Auftrages, die notwendigen Daten elektronisch gespeichert.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss
1.
Die Angebote von KUD oHG sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sie sich 30 Tage gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch KUD oHG. Die schriftliche Bestätigung wird durch Ausführung ersetzt.
2. Die in Prospekten, Katalogen, Anzeigen, Werbungen, Preislisten oder in dem zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben und Abbildungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

§ 4 Preise, Zahlung
1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich KUD oHG an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.
2. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von KUD oHG genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, die ausdrücklich ausgewiesen ist. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
3. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Firmensitz Köln.
4. Die Kaufpreisforderungen werden unabhängig vom Zahlungsziel oder von der Laufzeit hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt werden, die nach pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen der Firma KUD oHG geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern.
5. Befindet sich der Besteller mit Zahlungen in Verzug, ist die Firma KUD oHG berechtigt, die Lieferung nur gegen Vorkasse oder anderweitige Sicherstellung der Gegenleistung zu verlangen oder gegen Nachnahme zu liefern.
6. Alle Zahlungen haben direkt an die Firma KUD oHG zu erfolgen. Vertreter sind ohne schriftliche Vollmacht der Firma KUD oHG nicht zur Entgegennahme von Geld oder sonstigen Zahlungsmitteln berechtigt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn KUD oHG über den Betrag verfügen kann. Wechsel werden nur Kraft besonderer Vereinbarung, Wechsel und Schecks nur zahlungshalber und für KUD oHG nur spesenfrei entgegen genommen. KUD oHG haftet nicht für pünktliche Wechselvorlage und Protesterhebung.
7. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von KUD oHG anerkannt sind..
8. KUD oHG behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen oder von Wechselkursen zu erhöhen.
9. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.
10. Für den Fall der Nichterfüllung des Vertrages durch den Besteller, des Rücktritts vom Kaufvertrag durch KUD oHG gemäß § 455 BGB (Eigentumsvorbehalt) ist KUD oHG berechtigt, 30 % der Forderungssumme zuzüglich verauslagter Verpackungs- und Fracht- sowie Rückfrachtkosten als Schadenersatz zu fordern. Den Vertragsparteien bleibt es unbenommen, im Einzelfall eines geringeren oder höheren Schaden nachzuweisen.
11. Bei verspäteten Zahlungen ist KUD oHG berechtigt Verzugszinsen mit 3 % über den jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, mindestens aber mit 7 % p.A. zu berechnen. Der Nachweis eins höheren oder niedrigeren Verzugsschadens bleibt den Vertragsparteien vorbehalten.

§ 5 Verpackung / Versandkosten

Verpackungen, soweit sie nicht zur serienmäßigen Ausstattung gehören, werden zum angemessenen Preis berechnet, und soweit gesetzlich zulässig, nicht zurückgenommen. Hat die Bestellung einen Netto-Warenwert über € 150,00 liefert KUD oHG frei Empfangsort des Bestellers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (bei Lieferung per Bahn frei Bestimmungsbahnhof). Bei Bestellungen mit einem Nettowarenwert unter € 150,00 werden Versand- und Verpackungskosten in Rechnung gestellt, mindestens € 4,10 Transportweg und Transport-mittel werden von KUD oHG bestimmt. KUD oHG haftet nicht für den billigsten Versand. Soweit der Besteller eine besondere Versandart wünscht, berechnet KUD oHG die Mehrkosten. Sonderwünsche für die Versandart sind für jede Bestellung neu zu erteilen.

§ 6 Liefer- und Leistungszeit (bei Kaufleuten gilt § 6 AGB)
1.
KUD oHG bemüht sich, die angegebenen Termine einzuhalten. Geht eine vertragsgemäße Anzahlung durch den Besteller nicht ein, ist die Lieferfrist für den entsprechenden Zeitraum gehemmt. Gerät KUD oHG in Verzug, so kann der Besteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung gemäß § 7 Nr. 8 AGB verlangen.
2. Die Dauer der vom Besteller gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf sechs Wochen festgelegt, die mit dem Eingang der Nachfristsetzung bei KUD oHG beginnt.
3. KUD oHG ist zu Teilleistungen und –Lieferungen jederzeit berechtigt.

§ 7 Liefer- und Leistungszeit gegenüber Kaufleuten
1. Die von KUD oHG genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich oder etwas anderes vereinbart wurde.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignissen, die KUD oHG die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich
eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei Lieferanten von KUD oHG oder deren Unterlieferanten eintreten – hat KUD oHG auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Termine nicht zu vertreten. Sie berechtigen KUD oHG, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
4. Sofern KUD oHG die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Besteller Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf mindestens grober Fahrlässigkeit von KUD oHG.
5. Zur Haftung gilt § 7 Abs. 8 AGB im übrigen entsprechend.

§ 8 Gewährleistung und Haftung
1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so liefert KUD oHG unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Bestellers Ersatz oder bessert nach.
2. Die Lieferungen sind nach dem Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Erkennbare Mängel sowie Minder- oder Falschlieferungen können innerhalb von acht Tagen nach Wareneingang schriftlich oder mündlich beanstandet werden. Die mangelhaften Lieferungsgegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden zur Besichtigung durch KUD oHG bereit zu halten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließen jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber KUD oHG aus.
3. Werden Änderungen an den Liefergegenständen vorgenommen oder ungeeignete Pflegematerialien verwendet, so entfällt jede Gewährleistung.
4. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, wobei ihm, soweit gesetzlich zulässig, KUD oHG eine Gutschrift erteilt.
5. Sofern Lagerbestände zu einem Sonderpreis verkauft werden, geschieht dieses unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
6. KUD oHG steht dem Besteller nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat zur Verfügung. KUD oHG haftet hierfür doch nur dann, nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes, wenn hierfür eine besonderes Entgelt vereinbart wurde.
7. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Lieferungsgegenstand selbst entstanden sind. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sowie jedwedem sonstigen Rechtsgrund sind sowohl gegen KUD oHG als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherung, die den Vertragspartner gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollten, ferner nicht in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird,. Sollten in einzelnen Fällen ausnahmsweise der vollständige Ausschluss der Haftung nicht zulässig sein wird die Haftung auf 30 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt.
§ 9 Gefahrübergang, Abnahme
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport auszuführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Firmengelände von KUD oHG bzw. dessen Auslieferungslager verlassen hat. Dies gilt auch, wenn die Zustellung durch firmeneigene Fahrzeuge erfolgt. Wird der Versand ohne Verschulden von KUD oHG unmöglich oder auf Wunsch des Bestellers verzögert oder nimmt er die Ware nicht ab, geht die Gefahr der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die KUD oHG aus jedem Rechtsgrund gegen den Vertragspartner jetzt oder zukünftig zustehen, werden KUD oHG die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr wert die Forderung nachhaltig und mehr als 20 % übersteigt. Die Ware bleibt Eigentum von KUD oHG. Der Besteller verwahrt die Ware (Vorbehaltsware) unentgeltlich. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind nicht zulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an KUD oHG ab. Diese ermächtigt ihn widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für diese Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Befugnis von KUD oHG, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf das Eigentum von KUD oHG hinweisen und KUD oHG unverzüglich benachrichtigen sowie in jeder Weise bei der Intervention auf seine Kosten zu unterstützen. Auf Verlangen von KUD oHG hat der Besteller, sobald er in Verzug ist, die Abtretung seinen Schuldnern bekannt zu geben und KUD oHG die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Wenn der Besteller unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware weiterverkauft, so hat er den Eigentumsvorbehalt seinen Abnehmern gegenüber aufrecht zu erhalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers – insbesondere Zahlungsverzug – ist KUD oHG berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch KUD oHG liegt – sowie nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrage.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen KUD oHG und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
2. Soweit gesetzlich zulässig, ist Köln ausschließlicher Rechtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebende Streitigkeiten.
3. Erfüllungsort ist Köln.
4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbestimmungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.